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Das Außensteuergesetz
Du hast für dich die Entscheidung getroffen, mit deiner Kapitalgesellschaft den geschäftlichen Schritt ins Ausland zu wagen. Du kennst die Steuersätze verschiedener Länder und weißt genau, wie deine Konkurrenten auf dem Weltmarkt dir gegenüber kalkulatorisch im Vorteil sind. Des weiteren willst Du willst mit ihnen aufschließen, weil deine Geschäftsidee jetzt boomen soll. Denn der Markt läuft heiß.
Bei der Recherche stößt du allerdings auf ein aktuelles Thema, die Novelle des Außensteuergesetzes. Du erfährst, es wäre für Beteiligte an Kapitalgesellschaften wie dich seit dem Anfang dieses Jahres komplizierter und unprofitabler, sich mit dem Business in ein anderes Land zu begeben. Du fängst an zu zweifeln. Nach vielen Artikeln erscheint die Steuerbarriere vor dir unüberwindbar.
Willst du dich aber davon abhalten lassen, die unternehmerischen Chancen eines Auslandsumzugs zu nutzen?
Die neue Situation rund ums Außensteuergesetz
Die Neuerung von dem Außensteuergesetz geht auf eine Initiative der Ampel-Regierung zurück. Es soll Unternehmern schwerer gemacht werden, durch einen Umzug Steuern zu sparen. Konkret geht es um Betriebsvermögen. Zieht jemand weg, behandeln die Behörden dies so, als würde er seine Anteile an der Firma verkaufen. Zugleich wird die Zeit verkürzt, die ein Geschäftsinhaber vor dem Verkauf unbeschränkt steuerpflichtig sein muss. Dadurch sind mehr Unternehmer von den Regelungen betroffen. Bisher wurde beim Umzug in ein EU- oder EWR-Land die Steuerschuld gestundet, aber das ist nun vorbei. Steuern müssen unverzüglich bezahlt werden, ein kleines Schlupfloch bleibt die Zahlung auf Raten.
Wenn du deine Kalkulation für den Wegzug anschaust, kommen dir nun Zweifel. Was früher vielversprechend erschien, macht dir nun Sorgen. Du siehst keine Variante, die Relocation in einen Erfolg zu verwandeln. Aber was würdest du sagen, wenn es Löcher in der Steuerbarriere und Fachleute für das Aufstöbern dieser Löcher gäbe?
Es trotzdem wagen
In deiner Vorstellung muss ein Business florieren, wo die Umstände dafür am besten geeignet sind. Wo du die nötigen Fachleute findest, die du brauchst. Wo du die erforderlichen Anlagen bauen kannst, ohne Jahre auf Genehmigungen zu warten. Wenn du dir die Änderungen des Außensteuergesetzes anschaust, spürst du sie als Fesseln. So kannst du dich nicht auf dem Weltmarkt entfalten, den nationale Befindlichkeiten nicht interessieren.
Manchmal hilft es, auf Veränderung zu warten. Allerdings ist die Novelle brandneu und Teil einer Gesetzgebung, deren Geist vermutlich mehrere Jahre wirken wird. Es gibt sogar weitere Überlegungen der Ampelkoalition, die es für Leute mit Vermögen wie dich weniger attraktiv machen, internationale Häfen anzusteuern. Es existieren Pläne für eine neue Vermögenssteuer und eine den USA nachempfundene Steuerpflicht, die an die Staatsangehörigkeit und nicht den Wohnsitz gekoppelt ist. Kurzum, jetzt ist nicht die Zeit, den Umzug mit grenzenlosem Optimismus auf die lange Bank zu schieben.
Würde es dir gefallen, wenn wir dir einen Weg aufzeigten, deinen geschäftlichen Umzug mit geringeren Kosten zu verwirklichen?
Die Lösung für das Außensteuergesetz
Besuch eines unserer Seminare zum Thema Außensteuergesetz! Dort zeigen wir dir Lösungswege auf, die Steuerlast bestmöglich zu mindern. Unsere Seminare geben Gründern genauso wie alten Businesshasen die Gelegenheit, gezielt Fragen zu stellen, um die optimale Lösung für dein Vorhaben zu finden.
Wir freuen uns über deine Anmeldung! Worauf wartest du?
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums kannst du dir das Außensteuergesetz noch einmal anschauen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Aussensteuerrecht/aussensteuerrecht.html
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