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Die 183-Tage-Regelung

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Davon hast du gehört, aber dir ist das Thema noch nicht in aller Tiefe vertraut? Das ist verständlich. Diese Regelung versteht nur, wer weiß, aus welchen Eckpfeilern sie gebaut ist. Wer als Angestellter internationales Business betreibt und sich dabei länger in anderen Ländern aufhält, sollte sich mit der Architektur der Regelung auskennen. Grundsätzlich geht um eine Differenzierung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen, das für die Länder greift, in denen du dich abwechselnd bewegst. Die 183-Tage-Regelung legt fest, welches Land deine Einkünfte besteuert. 

Eckpfeiler Nr. 1 ist die Frage nach dem Ort der Beschäftigung oder Tätigkeit sowie der Ansässigkeit.

Eckpfeiler Nr. 2 ist das Thema der Tagesberechnung. Zählt das Steuerjahr, geht es um die letzten 12 Monate oder einen anderen Zeitraum? Das hängt von der genauen Definition im Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Eckpfeiler Nr. 3 ist das Bündel der Aspekte, das für eine Entscheidung beachtet werden muss. Wo liegt die Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers? Wie viele Tage verbringst du in welchem Land? Welche Sonderregelungen enthält das Doppelbesteuerungsabkommen für deine Branche?

Wann wird die Regelung für dich relevant?

Wenn du in Deutschland wohnst, aber regelmäßig zwischen deinem deutschen Wohnort und der ausländischen Betriebsstätte pendelst, betrifft dich die Regelung nicht. Arbeitest du hingegen für deinen deutschen Arbeitgeber in einem anderen Land, entscheidet die 183-Tage-Regelung, welches Land dich besteuert. Hältst du dich weniger als 183 Tage im Ausland auf, kriegst du das Geld aus Deutschland, ist dein Arbeitgeber in Deutschland ansässig, dann besteuert dich das deutsche Finanzamt. 

Im Normalfall zahlst du Steuern an das Land, in dem du tätig bist. Das ist aber durch die 183-Tage-Regelung nicht immer so. Was im Einzelfall für dich und deinen Job gilt, musst du anhand einiger Kriterien herausfinden. Wie die 183 Aufenthaltstage individuell berechnet werden, erfordert mitunter den Blick in den Gesetzestext. Nicht die Arbeitstage allein zählen.

Steuertrick oder Steuerfalle?

Die Regelung ist zu differenziert aufgebaut, als dass simples Tricksen funktionieren würde, um sie auszuhebeln. Um eine Steuerfalle handelt es sich nur, wenn du dir durch dein Reiseverhalten selbst schadest. Am besten informierst du dich gründlich über alle Konditionen sowie die denkbaren Eventualitäten, die deine Besteuerung angehen. Wir nennen dir aber jetzt eine von vielen Problemkonstellationen, um dein Bewusstsein für die Tücken zu schärfen.

Es könnte sich folgender Fall ergeben: Du reist zwischen zwei Ländern hin und her, sodass du am Ende selbst entscheiden kannst, ob du 183 in einem der beiden Länder verbringst. Einfach durch geschickte Urlaubsplanung, Terminlegung oder ein Gespräch mit deinem Manager, der sicherlich ein offenes Ohr haben wird. Ob ein Reisetag als Aufenthalt für das eine Land oder das andere zählt, wird durch die einzelvertragliche Regelung bestimmt, die für Ankunft und Abreise gilt. Achte bei der Reiseplanung sorgsam darauf, ob du um 11 Uhr abends oder erst in der folgenden Nacht um 1 Uhr im Land ankommst, das macht den Unterschied zwischen einem Tag aus. Solltest du die Wahl haben, überlege genau, in welchem Land du über der Grenze liegen möchtest, um davon finanziell zu profitieren. 

Fazit

Die Regelung für die 183 Tage solltest du wie ein Werkzeug nutzen. Bau dein Wissen zu der Regelung systematisch auf, lass dir bei den vielen Details wie der Tagesberechnung helfen. Wichtig ist für dich, den Job mit einem soliden Praxisverständnis anzugehen. Kurz vor Silvester darüber nachzudenken, wie du dein letztes Jahr hättest planen sollen, ist sicher nicht dein Ding.

 

 

 

Ihnen hat der Beitrag „Die 183-Tage-Regelung“  gefallen und Sie wollen noch mehr über das Thema erfahren?

Dann lesen Sie sich jetzt den Beitrag „Was ist das neue Lastenausgleichsgesetz?“ durch: https://staatenfrei.com/deutschland/was-ist-das-neue-lastenausgleichsgesetz/

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Deutschland Steuern sparen

Steuern sparen, indem du Deutschland verlässt

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Sparpotential entdecken: Der Ratgeber für Steuerersparnisse durch ausländische Steuermodelle

Du beschäftigst dich schon länger mit Steuersachen und findest Deutschland mittlerweile zu teuer? Diverse ausländische Steuermodelle reizen dich, Neues zu wagen um endlich Steuern zu sparen? Eine Entscheidung liegt aber noch in weiter Ferne, weil dir alles im Zusammenhang damit kompliziert erscheint? 

Wenn du bei allen drei Fragen innerlich auf die Ja-Taste gedrückt hast, liefern wir dir in diesem Artikel einen handlichen Ratgeber, worauf es ankommt und was du beachten musst. Du sparst Steuern, indem du die richtigen Weichen stellst. Wenn du das mit Sachverstand erledigt hast, regeln sich viele Details mit leichter Hand. 

Steuern sparen durch Unternehmensverlagerung ins Ausland: Ein Guide für sorgfältige Risikoabwägung

Du bist kein Hasardeur in finanziellen Dingen, sondern wägst Risiken sorgfältig ab. Deswegen beginnt unser Guide mit dem besten Ratschlag: Solltest du noch keine Firma am Start haben, verschiebe das Projekt, bis du in einem anderen Land angekommen bist. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.

Der deutsche Staat hat kein Interesse daran, Unternehmen ziehen zu sehen, und langt vor allem heftig zu, wenn du an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Seit Jahresbeginn 2022 ist die Situation durch neue Gesetze weiter problematisiert worden. Solltest du bereits eine Firma haben, wirst du nicht umhinkommen, dir kompetente Beratung zu suchen.

Der zweitbeste Tipp um Steuern zu sparen beschäftigt sich mit dem Ort, an den es dich zieht. Sogenannte Steuerparadiese und -oasen gibt es in großer Zahl, manche sind nicht einmal nennenswert sonnig, und es ist alles andere als egal, welchen Staat du auswählst. Es gibt allgemeine Kriterien für die Wahl und spezielle.

Die allgemeinen Kriterien werden durch Doppelbesteuerungsabkommen und die Schwarze Liste bestimmt. Grundsätzlich bieten alle Steueroasen günstigere Konditionen als der deutsche Staat, aber wenn du sicher sein willst, nicht doppelt zur Steuerkasse gebeten zu werden, achte auf ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen.

Lies es möglichst sorgfältig durch, weil es sich bei diesen völkerrechtlichen Kontrakten um individuell ausgestaltete Werke handelt, die sich voneinander unterscheiden. Nur durch ein solches Abkommen ist geklärt, unter welchen Umständen du Einkünfte an der Quelle oder im Heimatland versteuerst.

Kritisch wird es, wenn dich ein Land fasziniert, das auf der Schwarzen Liste steht, auf der die EU aus ihrer Sicht nicht kooperative Länder und Gebiete sammelt. Ziehst du dorthin, wird es schwierig. Solltest du noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, stehst du unter Generalverdacht, dich dem deutschen Steuersystem auf eine unlautere Weise zu entziehen. 

An dritter Stelle steht das Leben als Steuernomade. Gleich vorweg: Dieser Lifestyle eignet sich nicht nur nicht für jeden, er eignet sich nicht einmal für viele. Allerdings macht er sich hervorragend als Vision. Bist du Millionär und benötigst für deine Einkünfte keinen festen Wohnsitz?

Leben als Steuernomade: Wie du durch Reisen Steuern sparen kannst

Könntest du dir vorstellen, ständig zu reisen und dich in jedem Land normalerweise weniger als ein halbes Jahr aufzuhalten? Prima, dann gehörst du zu den wenigen, die es wahr machen könnten, als Steuernomade umherzuziehen. Deinen Wohnsitz würdest du dann in einem Land anmelden, das keine Auslandseinkünfte besteuert, sprich die Territorialbesteuerung praktiziert.

Trifft all das auf dich leider (noch) nicht zu, aber du verspürst monetäres Fernweh, sollest du dich trotzdem mit dem Leben von Steuernomaden beschäftigen. Diese Leute kommen auf Ideen, die ich inspirieren werden. Sie werden dir mehr Freiheitsgefühle als Finanzamtswitze vermitteln. 

Zur Abrundung 

Du siehst, es gibt Mittel und Wege, der deutschen Steuerenge zu entkommen. Wenn du dich seriös beraten lässt und smarte Entscheidungen im Vorfeld triffst, kannst du damit auf strukturierte Weise viel Geld sparen. Ein wenig Mut gehört freilich dazu, die gewohnte deutsche Sicherheit hinter sich zu lassen.

 

Ihnen hat der Beitrag „Steuern sparen, indem du Deutschland verlässt“  gefallen und Sie wollen noch mehr über dieses oder ähnliche Themen erfahren?

Dann lesen Sie sich jetzt den Beitrag Wenn das Bleiben für Unternehmer so teuer wie das Wegziehen ist durch: Wenn das Bleiben für Unternehmer so teuer wie das Wegziehen ist – Staatenfrei um Steuern zu sparen

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Auswandern Deutschland

Arbeitslosengeld im Ausland?

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Du bist momentan auf Arbeitssuche und scheust dich nicht, dir internationale Optionen für deine nächste Festanstellung durch den Kopf gehen zu lassen? Dann mag sich unsere Überschrift für dich befremdlich anhören. Abwesenheit vom Wohnort sieht die Arbeitsagentur nicht gern, das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit gilt in der Bundesrepublik Deutschland nicht für Menschen, die arbeitslos sind. Gibt es tatsächlich die Möglichkeit, im Ausland deutsches Arbeitslosengeld zu bekommen?

Ja und nein. Arbeitslosengeld I gibt es unter bestimmten Bedingungen, aber nur in den Ländern der Europäischen Union und denen des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Abwesenheit vom Wohnort muss wie üblich begründet sein. Am liebsten hat es die Arbeitsagentur, wenn die in homöopathischer Dosis zurückgegebene Bewegungsfreiheit zur Arbeitssuche genutzt wird. Das gilt auch für die Arbeitssuche im EU-Ausland und den EWR-Staaten. Arbeitslosengeld II hingegen, im Volksmund „Hartz IV“ genannt, zahlt das Jobcenter lediglich an Menschen mit deutschem Wohnsitz. 

Für viele Details zum Arbeitslosengeld I sowie die Auslandsvermittlung ZAV gibt die Arbeitsagentur ein sogenanntes „Merkblatt“ mit stolzen 40 Seiten heraus. Es trägt die Nummer 20 und heißt „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“. Für den Einstieg ins Thema liest du am besten erst einmal diesen Artikel. Selbstverständlich gibt es diverse Sonderfälle, Ausnahmeregelungen und Hättest-du-nicht-gedacht-Momente in dem gesamten Regelwerk. Vielleicht musst du mit einem Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur sprechen, um deinen Fall erschöpfend zu verstehen.

Die Hürden vom Arbeitslosengeld

Zuerst einmal musst du in Deutschland arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I sein, aber eben auch in deinem Zielland die Voraussetzungen erfüllen. Denk also zweigleisig, wenn du überlegst. Ohne Wartefrist von vier Wochen lässt die Arbeitsagentur dich nicht ziehen. Zuerst wird versucht, dich von den Vorzügen des heimischen Arbeitsmarktes zu überzeugen. Nur wenn das nicht in einer Vermittlung mündet, stellt dir die Behörde das Formular PD U2 aus, ohne das die Arbeitssuche in der EU nicht funktioniert. Allein mit diesem Papier funktioniert die bürokratische Abwicklung im Staat deiner Wahl. Du bist verpflichtet, dich bei den Behörden des anderen Landes vorzustellen und die Regularien einzuhalten, die für Einheimische gelten.

Damit du den Aufenthalt im Ausland nicht etwa genießt und tüchtig in Bewegung bleibst, gilt eine Befristung von drei Monaten. Diese Frist kann um drei weitere Monate verlängert werden. Solltest du diese Zeit nicht voll ausschöpfen, bleibt dir die Möglichkeit, dich ein weiteres Mal in dem Land nach einer Stelle umzusehen. 

Vorsicht Falle: Geldleistungen jeglicher Art erhältst du erst, wenn du dich im Ausland bei den Behörden offiziell angemeldet hast. Die Arbeitsagentur zahlt die Transferleistung nicht anstandslos weiter, so als wärst du im Inland geblieben.

Die Versicherungen

Sicher machst du dir Gedanken, wie ein eventueller Trip ins Ausland abgesichert  wäre. Allerdings würde sich für dich nichts ändern. Du wärst ebenso in der Unfall-, Pflege-, Renten- und Krankenversicherung wie die Empfänger von Arbeitslosengeld I mit deutschem Wohnsitz. 

Wichtig ist die Europäische Krankenversicherungskarte, ohne die nichts läuft. Du hast noch keine? Sobald dein Entschluss steht, dir im EU-Ausland einen Job an Land zu ziehen, kontaktiere rechtzeitig vor Abreise deine Krankenversicherung.

Vorsicht Tücke: Informier deine Krankenversicherung im besten Fall vor deinem Auslandsaufenthalt. Nach deiner Abreise meldet dich die Arbeitsagentur von der Versicherung ab, und es entsteht eine zeitliche Lücke, bis die Neuanmeldung erfolgt. Behalt diesen Prozess möglichst im Auge, denn Fehler und Bearbeitungsversäumnisse könnten für dich Scherereien bei der Krankenversorgung bedeuten.

Die Funfacts zum Arbeitslosengeld 

Theoretisch könntest du sogar eine Zeit in den Tropen mit Arbeitslosengeld I verbringen. Französische Überseegebiete wie Martinique und Guadeloupe zählen zum EU-Gebiet. Falls du dir die Flüge leisten kannst und dich der Arbeitsmarkt vor Ort anspricht, warum nicht? Allerdings gibt es auch sonnige Plätzchen, über denen die Trikolore weht, wohin die Nürnberger Behörde nicht überweist. Dazu zählen die überseeischen Territorien beispielsweise in Australien. Übrigens auch in der Antarktis. Doch da wolltest du deinen nächsten Karriereschritt ohnehin nicht wagen, oder? 

Das Fazit

Angesichts der Einschränkungen, die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II ertragen müssen, erscheint die Möglichkeit der Auslandssuche zumindest für die Kategorie ALG I als verschwenderisch. Ob es eine realistische Chance für dich ist, musst du dir anhand deiner Situation durchkalkulieren. Zahlt dir ein Arbeitgeber den Umzug, weil du eine gesucht IT-Kraft bist, macht es eventuell Sinn. Wenn dein Konto aber keine Extras wie eine doppelte Haushaltsführung auf Zeit verkraftet und du auch im Ausland nur die Aussicht auf ein durchschnittliches Gehalt hast, dürfte der internationale Traum unerfüllbar bleiben.

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