Kategorien
Auswandern Deutschland

Arbeitslosengeld im Ausland?

[et_pb_section fb_built=“1″ _builder_version=“4.16″ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“][et_pb_row column_structure=“2_3,1_3″ _builder_version=“4.19.5″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ width=“80%“ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“][et_pb_column type=“2_3″ _builder_version=“4.16″ custom_padding=“|||“ global_colors_info=“{}“ custom_padding__hover=“|||“ theme_builder_area=“post_content“][et_pb_text _builder_version=“4.16″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“]

Du bist momentan auf Arbeitssuche und scheust dich nicht, dir internationale Optionen für deine nächste Festanstellung durch den Kopf gehen zu lassen? Dann mag sich unsere Überschrift für dich befremdlich anhören. Abwesenheit vom Wohnort sieht die Arbeitsagentur nicht gern, das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit gilt in der Bundesrepublik Deutschland nicht für Menschen, die arbeitslos sind. Gibt es tatsächlich die Möglichkeit, im Ausland deutsches Arbeitslosengeld zu bekommen?

Ja und nein. Arbeitslosengeld I gibt es unter bestimmten Bedingungen, aber nur in den Ländern der Europäischen Union und denen des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Abwesenheit vom Wohnort muss wie üblich begründet sein. Am liebsten hat es die Arbeitsagentur, wenn die in homöopathischer Dosis zurückgegebene Bewegungsfreiheit zur Arbeitssuche genutzt wird. Das gilt auch für die Arbeitssuche im EU-Ausland und den EWR-Staaten. Arbeitslosengeld II hingegen, im Volksmund „Hartz IV“ genannt, zahlt das Jobcenter lediglich an Menschen mit deutschem Wohnsitz. 

Für viele Details zum Arbeitslosengeld I sowie die Auslandsvermittlung ZAV gibt die Arbeitsagentur ein sogenanntes „Merkblatt“ mit stolzen 40 Seiten heraus. Es trägt die Nummer 20 und heißt „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“. Für den Einstieg ins Thema liest du am besten erst einmal diesen Artikel. Selbstverständlich gibt es diverse Sonderfälle, Ausnahmeregelungen und Hättest-du-nicht-gedacht-Momente in dem gesamten Regelwerk. Vielleicht musst du mit einem Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur sprechen, um deinen Fall erschöpfend zu verstehen.

Die Hürden vom Arbeitslosengeld

Zuerst einmal musst du in Deutschland arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I sein, aber eben auch in deinem Zielland die Voraussetzungen erfüllen. Denk also zweigleisig, wenn du überlegst. Ohne Wartefrist von vier Wochen lässt die Arbeitsagentur dich nicht ziehen. Zuerst wird versucht, dich von den Vorzügen des heimischen Arbeitsmarktes zu überzeugen. Nur wenn das nicht in einer Vermittlung mündet, stellt dir die Behörde das Formular PD U2 aus, ohne das die Arbeitssuche in der EU nicht funktioniert. Allein mit diesem Papier funktioniert die bürokratische Abwicklung im Staat deiner Wahl. Du bist verpflichtet, dich bei den Behörden des anderen Landes vorzustellen und die Regularien einzuhalten, die für Einheimische gelten.

Damit du den Aufenthalt im Ausland nicht etwa genießt und tüchtig in Bewegung bleibst, gilt eine Befristung von drei Monaten. Diese Frist kann um drei weitere Monate verlängert werden. Solltest du diese Zeit nicht voll ausschöpfen, bleibt dir die Möglichkeit, dich ein weiteres Mal in dem Land nach einer Stelle umzusehen. 

Vorsicht Falle: Geldleistungen jeglicher Art erhältst du erst, wenn du dich im Ausland bei den Behörden offiziell angemeldet hast. Die Arbeitsagentur zahlt die Transferleistung nicht anstandslos weiter, so als wärst du im Inland geblieben.

Die Versicherungen

Sicher machst du dir Gedanken, wie ein eventueller Trip ins Ausland abgesichert  wäre. Allerdings würde sich für dich nichts ändern. Du wärst ebenso in der Unfall-, Pflege-, Renten- und Krankenversicherung wie die Empfänger von Arbeitslosengeld I mit deutschem Wohnsitz. 

Wichtig ist die Europäische Krankenversicherungskarte, ohne die nichts läuft. Du hast noch keine? Sobald dein Entschluss steht, dir im EU-Ausland einen Job an Land zu ziehen, kontaktiere rechtzeitig vor Abreise deine Krankenversicherung.

Vorsicht Tücke: Informier deine Krankenversicherung im besten Fall vor deinem Auslandsaufenthalt. Nach deiner Abreise meldet dich die Arbeitsagentur von der Versicherung ab, und es entsteht eine zeitliche Lücke, bis die Neuanmeldung erfolgt. Behalt diesen Prozess möglichst im Auge, denn Fehler und Bearbeitungsversäumnisse könnten für dich Scherereien bei der Krankenversorgung bedeuten.

Die Funfacts zum Arbeitslosengeld 

Theoretisch könntest du sogar eine Zeit in den Tropen mit Arbeitslosengeld I verbringen. Französische Überseegebiete wie Martinique und Guadeloupe zählen zum EU-Gebiet. Falls du dir die Flüge leisten kannst und dich der Arbeitsmarkt vor Ort anspricht, warum nicht? Allerdings gibt es auch sonnige Plätzchen, über denen die Trikolore weht, wohin die Nürnberger Behörde nicht überweist. Dazu zählen die überseeischen Territorien beispielsweise in Australien. Übrigens auch in der Antarktis. Doch da wolltest du deinen nächsten Karriereschritt ohnehin nicht wagen, oder? 

Das Fazit

Angesichts der Einschränkungen, die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II ertragen müssen, erscheint die Möglichkeit der Auslandssuche zumindest für die Kategorie ALG I als verschwenderisch. Ob es eine realistische Chance für dich ist, musst du dir anhand deiner Situation durchkalkulieren. Zahlt dir ein Arbeitgeber den Umzug, weil du eine gesucht IT-Kraft bist, macht es eventuell Sinn. Wenn dein Konto aber keine Extras wie eine doppelte Haushaltsführung auf Zeit verkraftet und du auch im Ausland nur die Aussicht auf ein durchschnittliches Gehalt hast, dürfte der internationale Traum unerfüllbar bleiben.

[/et_pb_text][/et_pb_column][et_pb_column type=“1_3″ _builder_version=“4.16″ custom_padding=“|||“ global_colors_info=“{}“ custom_padding__hover=“|||“ theme_builder_area=“post_content“][et_pb_code _builder_version=“4.19.5″ _module_preset=“default“ sticky_position=“top“ sticky_offset_top=“20px“ sticky_limit_bottom=“row“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“ sticky_enabled=“0″][/et_pb_code][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ _builder_version=“4.16″ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“][et_pb_row _builder_version=“4.19.5″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ width=“80%“ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.16″ custom_padding=“|||“ global_colors_info=“{}“ custom_padding__hover=“|||“ theme_builder_area=“post_content“][et_pb_text _builder_version=“4.19.5″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“]

Lesen Sie auch

[/et_pb_text][et_pb_fh_post_carousel excerpt_length=“150″ item_margin=“20″ _builder_version=“4.19.5″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“ theme_builder_area=“post_content“][/et_pb_fh_post_carousel][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Von Marco

Marco ist seit Jahren als Unternehmensberater für Internationalisierungen tätig. Als einer der Ersten gründete er englische Ltd´s im Kundenauftrag in Deutschland. Zu seinen Kunden gehören Unternehmen wie Salesforce und Rosneft sowie andere weltweit agierende Konzerne. In über 4000 Firmengründungen Weltweit hat er mitgewirkt. Marco arbeitet im Bereich der Internationalisierung von Unternehmen seit über 20 Jahren. Vor gut 5 Jahren verkaufte er seine Unternehmensberatung an einen Mitbewerber und genau erstmal sein Leben. Seitdem betreibt er Staatenfrei und hilft nun kleinen bis mittelständischen Unternehmen bei internationalen Projekten. Er beschäftig sich mit den Themen der finanziellen Bildung, internationalen Firmengründungen, Vermögensaufbau, Aktien, Steuern gestalten und innovativer betrieblicher Altersvorsorge.

Pin It on Pinterest

Share This