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Die 183-Tage-Regelung

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Davon hast du gehört, aber dir ist das Thema noch nicht in aller Tiefe vertraut? Das ist verständlich. Diese Regelung versteht nur, wer weiß, aus welchen Eckpfeilern sie gebaut ist. Wer als Angestellter internationales Business betreibt und sich dabei länger in anderen Ländern aufhält, sollte sich mit der Architektur der Regelung auskennen. Grundsätzlich geht um eine Differenzierung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen, das für die Länder greift, in denen du dich abwechselnd bewegst. Die 183-Tage-Regelung legt fest, welches Land deine Einkünfte besteuert. 

Eckpfeiler Nr. 1 ist die Frage nach dem Ort der Beschäftigung oder Tätigkeit sowie der Ansässigkeit.

Eckpfeiler Nr. 2 ist das Thema der Tagesberechnung. Zählt das Steuerjahr, geht es um die letzten 12 Monate oder einen anderen Zeitraum? Das hängt von der genauen Definition im Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Eckpfeiler Nr. 3 ist das Bündel der Aspekte, das für eine Entscheidung beachtet werden muss. Wo liegt die Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers? Wie viele Tage verbringst du in welchem Land? Welche Sonderregelungen enthält das Doppelbesteuerungsabkommen für deine Branche?

Wann wird die Regelung für dich relevant?

Wenn du in Deutschland wohnst, aber regelmäßig zwischen deinem deutschen Wohnort und der ausländischen Betriebsstätte pendelst, betrifft dich die Regelung nicht. Arbeitest du hingegen für deinen deutschen Arbeitgeber in einem anderen Land, entscheidet die 183-Tage-Regelung, welches Land dich besteuert. Hältst du dich weniger als 183 Tage im Ausland auf, kriegst du das Geld aus Deutschland, ist dein Arbeitgeber in Deutschland ansässig, dann besteuert dich das deutsche Finanzamt. 

Im Normalfall zahlst du Steuern an das Land, in dem du tätig bist. Das ist aber durch die 183-Tage-Regelung nicht immer so. Was im Einzelfall für dich und deinen Job gilt, musst du anhand einiger Kriterien herausfinden. Wie die 183 Aufenthaltstage individuell berechnet werden, erfordert mitunter den Blick in den Gesetzestext. Nicht die Arbeitstage allein zählen.

Steuertrick oder Steuerfalle?

Die Regelung ist zu differenziert aufgebaut, als dass simples Tricksen funktionieren würde, um sie auszuhebeln. Um eine Steuerfalle handelt es sich nur, wenn du dir durch dein Reiseverhalten selbst schadest. Am besten informierst du dich gründlich über alle Konditionen sowie die denkbaren Eventualitäten, die deine Besteuerung angehen. Wir nennen dir aber jetzt eine von vielen Problemkonstellationen, um dein Bewusstsein für die Tücken zu schärfen.

Es könnte sich folgender Fall ergeben: Du reist zwischen zwei Ländern hin und her, sodass du am Ende selbst entscheiden kannst, ob du 183 in einem der beiden Länder verbringst. Einfach durch geschickte Urlaubsplanung, Terminlegung oder ein Gespräch mit deinem Manager, der sicherlich ein offenes Ohr haben wird. Ob ein Reisetag als Aufenthalt für das eine Land oder das andere zählt, wird durch die einzelvertragliche Regelung bestimmt, die für Ankunft und Abreise gilt. Achte bei der Reiseplanung sorgsam darauf, ob du um 11 Uhr abends oder erst in der folgenden Nacht um 1 Uhr im Land ankommst, das macht den Unterschied zwischen einem Tag aus. Solltest du die Wahl haben, überlege genau, in welchem Land du über der Grenze liegen möchtest, um davon finanziell zu profitieren. 

Fazit

Die Regelung für die 183 Tage solltest du wie ein Werkzeug nutzen. Bau dein Wissen zu der Regelung systematisch auf, lass dir bei den vielen Details wie der Tagesberechnung helfen. Wichtig ist für dich, den Job mit einem soliden Praxisverständnis anzugehen. Kurz vor Silvester darüber nachzudenken, wie du dein letztes Jahr hättest planen sollen, ist sicher nicht dein Ding.

 

 

 

Ihnen hat der Beitrag „Die 183-Tage-Regelung“  gefallen und Sie wollen noch mehr über das Thema erfahren?

Dann lesen Sie sich jetzt den Beitrag „Was ist das neue Lastenausgleichsgesetz?“ durch: https://staatenfrei.com/deutschland/was-ist-das-neue-lastenausgleichsgesetz/

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Von Marco

Marco ist seit Jahren als Unternehmensberater für Internationalisierungen tätig. Als einer der Ersten gründete er englische Ltd´s im Kundenauftrag in Deutschland. Zu seinen Kunden gehören Unternehmen wie Salesforce und Rosneft sowie andere weltweit agierende Konzerne. In über 4000 Firmengründungen Weltweit hat er mitgewirkt. Marco arbeitet im Bereich der Internationalisierung von Unternehmen seit über 20 Jahren. Vor gut 5 Jahren verkaufte er seine Unternehmensberatung an einen Mitbewerber und genau erstmal sein Leben. Seitdem betreibt er Staatenfrei und hilft nun kleinen bis mittelständischen Unternehmen bei internationalen Projekten. Er beschäftig sich mit den Themen der finanziellen Bildung, internationalen Firmengründungen, Vermögensaufbau, Aktien, Steuern gestalten und innovativer betrieblicher Altersvorsorge.

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